Gibts eigentlich auch eine Mehrwertsteuer bei Prostitution?

Im Prinzip ja, denn hierbei handelt es sich um ein Gewerbe. Somit wäre die Gewerbesteuer laut § 3 Absatz 9 des Umsatzsteuergesetzes beim Finanzamt zu zahlen. Allerdings gibt es hier ein Hinderungsgrund, denn die Prostituierten müssten ihre Einnahmen offenlegen. Dies geschieht nur in den seltensten Fällen, wobei es hier immer noch eine Hintertür gibt. In einzelnen Fällen kann auch § 19 des Umsatzsteuergesetze greifen. Dieses Gesetz gilt für Kleinunternehmer, die auch von der Umsatzsteuer befreit werden können. Doch in der Regel bezahlen die Prostituierten keine Steuern, was mit dem gesamten Milieu in Verbindung steht. Wenn das Finanzamt hier wirklich eine Erhebung machen wollte, müsste ein Finanzbeamter schon dabei sein. Also genau aufschreiben, welche Einnahmen eine Prostituierte an einem Abend hat. Dann könnte dies hochgerechnet werden. Doch natürlich wird kein Finanzamt hierfür Beamte abstellen. Also wird es so bleiben wie bisher, das die Prostituierten zwar steuerpflichtig sind, aber nur die wenigsten wirklich Steuern bezahlen.