Ich möchte als Prostituierte nebenbei arbeiten, welche Abgaben muss ich zahlen?

Zuerst einmal sollte eine Gewerbeanmeldung her, denn natürlich handelt es sich bei der Prostitution um ein ganz normales Gewerbe. Wichtig ist aber auch noch, die Untersuchung beim Gesundheitsamt oder beim Frauenarzt. Danach kann für das Gewerbe eine Steuernummer beim Finanzamt geholt werden. Hier kann die Angabe das es sich um ein Nebengewerbe handelt wichtig sein, denn natürlich muss eine Prostituierte eigentlich ganz normal ihre Steuern entrichten. Doch zu diesem Job gehören noch mehr Überlegungen. Wo soll der Job ausgeübt werden? Also auf dem Straßenstrich, in einem Bordell oder bei einem Begleitservice. Für Anfänger ist der Straßenstrich nicht wirklich empfehlenswert, da hier auch ein erhöhtes Risiko besteht. All das sollte vorher überlegt werden, genauso wie viele Stunden in der Woche gearbeitet wird. Ein Vorteil hat die Gewerbeanmeldung dann doch, es können Ausgaben geltend gemacht werden. Damit alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, sollte ein Steuerberater die Sache bearbeiten. Übrigens, der Steuerberater kann ebenfalls wieder bei der Steuer geltend gemacht werden. Wenn nicht viel verdient wird, dann müssen in der Regel auch kaum oder keine Steuern gezahlt werden. Also jede selbstständig arbeitende Prostituierte muss ganz normal ihre Gewerbesteuern zahlen und das gewissenhaft.