Kann man Prostituierte anzeigen wegen Betrug?

Rein theoretisch ja, aber da gibt es einige Hinderungsgründe. Denn ein Betrug muss auch nachgewiesen werden, was in der Regel nicht geht. Denn hier gibt es weder einen schriftlichen Vertrag noch eine Quittung über den bezahlten Betrag. Denn die Beweispflicht liegt in diesem Fall, einzig und alleine beim Freier. Daher gibt es zwar die Möglichkeit zur Anzeige, aber ohne Beweise ist die Anzeige gleich zum Scheitern verurteilt. Das wird jede Polizeibehörde gleich erklären, die allerdings natürlich auch die eine oder andere Prostituierte und deren Ruf bestens kennen. Nur ohne Beweise nutzt die Anzeige nichts. Da wird nichts weiter geschehen und somit kann die Prostituierte ihren falschen Geschäften weiter nachgehen. Videos auf einem Handy nutzen ebenfalls nicht als Beweis, denn die sind nicht zulässig vor Gericht. Hier zählt wieder das Recht auf das eigene Bild und somit kann die Prostituierte oder deren Anwalt Widerspruch einlegen. Somit besteht die Möglichkeit ohne Aussicht auf den geringsten Erfolg. Bei diesem Handel geschieht alles mündlich und natürlich auch ohne Zeugen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das sich der Mann so richtig blamiert. Denn die Prostituierte kann den Handel zugeben und gleichzeitig den Kunden erniedrigen. So wird dann ein Schnellschuss vorgegeben, also das der Kunde gleich gekommen ist. Somit hat die Prostituierte ihren Teil eingehalten. Das der Kunden so erregt war, dafür kann die Dame dann doch nichts. Also sollte jeder Kunde überlegen, ob sich die Anzeige und der Ärger überhaupt lohnen. Ganz ohne Zeugen wird das wohl doch nichts.